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Sanierung
Landesbeiträge

 

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2007 – 2013 in Südtirol.

Auszug Förderung Kastanienhaine:

Vorhaben 7 – Landschaftspflege

Art und Ausmaß der Förderung:
Für bestockte Kastanienhaine (können auch Jungbäume sein) sind Förderungen im Ausmaß von 470 Euro/ha und einen Zuschlag für Handmahd von 270 Euro/ha vorgesehen, also 740 Euro pro ha.

Förderungsvoraussetzung:
Bestockte Wiesen und Weiden müssen eine gleichförmige Bestockung von Lärchen oder Laubgehölzen mit einem Überschirmgrad von mindestens 10% (bei Weiden, Kastanienhaine und Streuobstwiesen 20%) aufweisen. Planierte Wiesen und Waldweide werden nicht gefördert. Gefördert wird ab einen Mindestbetrag von 100 Euro. Der  Zuschlag wird gewährt für: Steilheit oder besondere Erschwernisse zb. keine Zufahrt usw. oder auch Handmahd.
Formalitäten:
Ansuchen werden von der örtlichen  Forststation abgefasst und beim Südtiroler Bauernbund eingereicht. 

Der Termin ist für Erstansuchen der 31. Jänner 08 (heuer verlängert auf dem 15. Februar) bei örtlichen Forstamt. Dort wird die Fläche festgestellt und das Formular ausgefüllt. (aktuellen Besitzbogen mitbringen). Danach wird das Ansuchen beim Südtiroler Bauernbund gemacht.

Wenn letztes Jahr schon ein Ansuchen gemacht wurde und nur eine Verlängerung beantragt wird, kann dies auch später gemacht werden. (laut SBB)


Zuständigkeit für Vorhaben 7: Abteilung Natur und Landschaft, Amt für Landschaftsökologie (Tel. 0471 41 77 30)

Kastanienhain in Tschars und Kortsch


Beihilfen für nichtproduktive Investitionen
 (Maßnahme 227)

Förderungsziele:
-
 Revitalisierung von verbuschten und verwaldeten Kastanienhainen
- Erhaltung des einmaligen Landschaftsbildes und der wertvollen Lebensräume in den Kastanienhainen.

Begünstigte:
Autonome Provinz Bozen (ausschließlich Arbeiten in Regie)

Art und Ausmaß der Förderung
-
 Außerordentliche Pflege und Revitalisierung von Kastanienhainen
- Verjüngung des Bestandes sowie phytosanitäre Maßnahmen durch Nachpflanzung und Veredelung
- Revitalisierung der Kronen bei Einzelbäumen Arbeiten in Regie durch die Forstbehörde mit bis zu max. 80 %  (Baumschnitt).

Zuständigkeit:
Abteilung Forstwirtschaft, Amt für Bergwirtschaft (Tel. 0473 415360)


 

 

Kastanienhain in Vezzan

 

Ansuchen um Beiträge für Trockenmauern, Holzzäume, Sanierungen usw.

Ansuchen um Landesbeiträge:


Wie dem Kastanienanbau im Vinschgau wohl am besten unter die Arme zu greifen sei, besonders die Sanierung  und Instandsetzung der jahrhundertealten Kastanienhaine war der Schwerpunkt.

Viele verschiedene Überlegungen  über die man geredet hat und versucht war,  die Bemühungen zwischen Forstamt, Gemeinde- und Fraktionsverwaltungen und auch Landschaftsschutz auf der einen  und den Kastanienbauern auf der anderen Seite auf eine gemeinsame Linie zu bringen.

Der zuständige Beamte vom Amt für Naturparke, dem auch die Förderung der  geschützten Kastanienhaine obliegt.  „Die Förderungen wurden bis jetzt nur spärlich ausgenützt“, so der Referent  „und es wäre sicher aller Interesse mehr Einsatz in der Rekultivierung verwildeter „Keschtnegarten“ zu zeigen.“ Die Förderungen beinhalten Trockenmauern, Bewässerung, Entstrauchung, Neubepflanzung und die Errichtung von Fahrwegen und kleinen Meliorierungen, um ein maschinelles Arbeiten (zb. Mulchen, Holzarbeiten, Ernte) zu ermöglichen, zu erleichtern. Ortsübliche Holzzäume fallen auch in diesen Förderungskatalog.

Zäune und Mauer sind schöne Zeugnisse unserer alten Kulturlandschaft.

Die Förderbeiträge wurden in letzter Zeit neu auf 40 Euro für einen m2 Trockenmauer festgelegt.


Vorher über das Forstamt oder direkt ein Ansuchen mit Foto, Kostenaufstellung und ev. Mappenblatt einreichen. Innerhalb einiger Monate kommt dann die Beitragsgenehmigung durch den zuständigen Assessor, danach kann mit dem Bau begonnen werden. Nach Bauende erneute Kostenaufstellung an das Amt für Naturparke, Lokalaugenschein durch den zuständigen Beamten und danach unverzügliche Auszahlung des Beitrags.

Natursteinmauern in Kortsch           Vinschgauer Lattenzaun in Kastelbell